Hauptversammlung
Die Hauptversammlungen der AQUAMONDI finden am Sitz der Gesellschaft, an einem Sitz eines ihrer deutschen Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HBG oder einem deutschen Börsenplatz statt. Die Hauptversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder den Vorstand einberufen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft oder einer anderen in der Einberufungsbekanntmachung genannten Stelle unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung angemeldet haben.